Drei spannende Aspekte zum Thema Schwarzarbeit aus einem leiwanden Podcast des Standard mit Steuerberater und Finanzstrafrecht-Experten Klaus Hübner:
1. Schwarzarbeit ≠ Schwarzeinnahmen
- Schwarzeinnahmen = Umsätze werden „verkürzt“, d.h. dem Finanzamt nicht offengelegt.
- Schwarzarbeit = Mitarbeiter werden nicht angemeldet; Sozialabgaben werden „verkürzt“.
- Selbstständig zu arbeiten, ohne die Einnahmen in einer Einkommenssteuer-Erklärung zu deklarieren = Schwarzeinnahmen (weil Einkünfte an der Finanz vorbei), nicht Schwarzarbeit.
2. In Österreich gab es 2023 ca. 23.000 Betriebsprüfungen, die von ca. 2.000 – 2.500 „Prüfungsorganen“ durchgeführt wurden. Dabei werden ca. 1 – 1,5 Mrd. Euro an hinterzogenen Abgaben „aufgespürt“.
3. “Das Entdeckungsrisiko ist im letzten Jahrzehnt deutlich gestiegen”, sagt Klaus Hübner.
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