(Für mich) Spannendes aus dem Gründerleitfaden der WKO, Ausgabe 2023.
Links zum Leitfaden
Meine Notizen
Finanzierung mit Eigenkapital: “Denken Sie daran: wenn Sie selbst kein Geld in Ihr Unternehmen einbringen, warum sollten das dann andere tun?” (S. 27)
Zeiträume für die Planrechnung (S. 33)
- Kurzfristig (bis 1 Jahr): sehr detailiert — Monat oder Quartal
- Mittelfristig (1-4 Jahre): Jahresplanung
- Langfristig (> 4 Jahre): Grobplanung
“Sie arbeiten gewerbsmäßig, wenn Sie eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, durchführen. Als “selbständig” gilt Ihre Tätigkeit, wenn Sie diese auf eigene Rechnung und Gefahr ausüben. Als “regelmäßig ausgeübt” wiederum gilt sie, wenn man annehmen kann, dass Sie die Tätigkeit wiederholen oder sie überlicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt.” (S. 75)
“Die Meisten, die in Österreich ein Unternehmen gründen, waren zuvor unselbständig tätig. Bei vielen unternehmerischen Aufgaben kann es daher schlichtweg an Erfahrung oder Wissen fehlen.” (S. 100)
Verdienstgrenze bei Selbständigkeit und Familienbeihilfe (z.B. für Studierende) (S. 113f)
- Zuverdienstgrenze = höchstens 15.000 Euro brutto pro Jahr “an zu versteuerndem Einkommen”, also egal ob aus Selbständigkeit oder Anstellung.
- Gilt ab dem Kalenderjahr, an dem der/die Studierende 20 wird. Vorher bleibt die Einkommensgrenze “außer Betracht”.
- Bei Angestellten gilt der Bruttobezug, aber exkl. 13. und 14. Monatsgehalt.
- Wird der Betrag von 15.000 Euro überschritten, ist nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
- Bei Selbstständigen ist dasjenige Einkommen maßgeblich, das sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheidergibt.
- Siehe auch oesterreich.gv.at
- Dieselbe Grenze gilt übrigens auch bei Stipendien.