ChatGPT in der Lehre

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Das ist ein Thema, das gerade viele Hochschulen umtreibt. So auch die FH St. Pölten, an der ich unterrichte.

Die FH hat zum Umgang mit ChatGPT „Leitlinien“ für Lehrende und Studierende verfasst. An sich eine gute Sache, weil etwas Orientierung immer hilft, Neuigkeiten und Veränderungen besser zu managen.

So gut die Absicht ist, so wenig hilfreich ist eine Umsetzung, in der sich Formulierungen wie diese finden:

Die Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren Tools braucht ein Konto, für das persönliche Daten inkl. Telefonnummer eingegeben werden müssen. Hier ist abzuklären, inwiefern eine Kontoerstellung für den Kompetenzerwerb in einer Lehrveranstaltung notwendig ist.

Der Sprachwissenschaftler in mir fragt sich: Hä? Abzuklären mit wem? Inwiefern besteht eine Verbindung zwischen Kontoerstellung und Kompetenzerwerb? Von welchen Kompetenzen reden wir hier überhaupt? Was, liebe Autorin, willst du mir damit zu verstehen geben? Was möchtest du mir damit eigentlich sagen?

Und warum sagst du es mir nicht klar und deutlich – in Worten, die mich nicht interpretieren und raten lassen müssen?


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