Steuerliche Neuerungen fĂŒr 2022
Einkommenssteuer
- Tarifsenkung 25% â 20% bleibt
- Tarifsenkung 35% â 30% neu, ab 1. Juli 2022 (â âMischsteuersatzâ 32,5%)
- Tarifsenkung 42% â 40% ab 1. Juli 2023
Familienbonus Plus
- Erhöht auf 166,68 Euro (monatlich, pro Kind) ab 1. Juli 2022.
- Kann zwischen Eltern aufgeteilt werden.
Erhöhung Gewinnfreibetrag
- Nur Grundfreibetrag wird erhöht, 13% â 15% (max. 4.500 Euro als Betriebsausgabe geltend machbar, ohne dass tatsĂ€chlich Investitionen getĂ€tigt werden mĂŒssen.)
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (ĂŒber Grundfreibetrag hinaus) Ă€ndert sich nicht.
- Gilt ĂŒbrigens auch fĂŒr Pauschalierer.
Investitionsfreibetrag
- Ab 1. JĂ€nner 2023!
- ZusĂ€tzlich zur AfA ein zusĂ€tzlicher Absetzposten: 10% bzw. 15% fĂŒr Ăkologisches. Man bekommt insgesamt mehr zurĂŒck, als man investiert hat!
- GND mind. 4 Jahre
- Nicht: GebĂ€ude, PKW, GWG, gebrauchte WirtschaftsgĂŒter
- Investitionsfreibetrag greift erst, nachdem investitionsbedingter Gewinnfreibetrag ausgeschöpft ist.
Arbeitsplatzpauschale fĂŒr SelbstĂ€ndige
- Bisher: Mittelpunkt der TĂ€tigkeit? Abgrenzung vom Wohnbereich.
- Ab Veranlagung 2022 neu geregelt.
- Auch bei Basispauschalierung und Kleinunternehmerpauschalierung.
- Damit gedeckt: Miete, Abschreibung, Strom, Heizung; andere betriebliche Ausgaben sind weiterhin absetzbar (Computer, Drucker, Schreibtisch, Sessel, BĂŒromaterial, …)
- Voraussetzung: Kein anderes BĂŒro auĂerhalb des Wohnorts vorhanden.
- Steuerliches Arbeitszimmer als Möglichkeit bleibt weiter bestehen; geht aber nur entweder-oder.
- Kleines Pauschale: 300 pro Jahr
- Gilt, wenn zusĂ€tzlich andere EinkĂŒnfte ĂŒber 11.000 Euro (z.B. Anstellung).
- GroĂes Pauschale: 1.200 pro Jahr
- SelbstÀndigkeit ist HaupttÀtigkeit.
Erhöhung GWG-Grenze ab 2023
- 800 â 1.000 Euro
- GWG mĂŒssen nicht sofort abgeschrieben werden, wenn mir das steuerlich nichts bringt. Aber die Sofortabschreibung ist praktisch und eine Verwaltungsvereinfachung.
SteuererklÀrung 2021
Auswirkungen von Corona-Förderungen fĂŒr Einnahmen-Ausgaben-Rechner
- Nicht nach Zufluss-Prinzip, sondern fĂŒr welchen Zeitraum wurde die Förderung vergeben? â fĂ€llt steuerlich auch in diesen Zeitraum, wo die Förderung zusteht (â zuflieĂt).
- Covid-19-Förderungen (AFB, FKZ) sind in ESt-ErklÀrung einzutragen (eigene Formulare/Nummern)
- Corona-Förderungen werden (angeblich) sehr stark ĂŒberprĂŒft.
Homeoffice-Paket fĂŒr Dienstnehmer
- Insg. max. 300/Jahr (max. 3 Euro pro Tag, 100 HO-Tage)
- Wenn AG weniger als den Höchstbetrag ausbezahlt hat, kann die Differenz in der ANVA geltend gemacht werden.
- Anzahl der HO-Tage und bereits ausbezahlte Pauschale werden vom AG ĂŒbermittelt (mittels Jahreslohnzettel).
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