Webinar: Steuerliche Neuerungen 2022 und Steuererklärung 2021

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KPS Beratungsgruppe (Caroline Huemer, Manfred Kotlik) für die WK Bezirksstelle Mödling; 17. Februar 2022

Steuerliche Neuerungen für 2022

Einkommenssteuer

  • Tarifsenkung 25% → 20% bleibt
  • Tarifsenkung 35% → 30% neu, ab 1. Juli 2022 (⇒ ”Mischsteuersatz” 32,5%)
  • Tarifsenkung 42% → 40% ab 1. Juli 2023

Familienbonus Plus

  • Erhöht auf 166,68 Euro (monatlich, pro Kind) ab 1. Juli 2022.
  • Kann zwischen Eltern aufgeteilt werden.

Erhöhung Gewinnfreibetrag

  • Nur Grundfreibetrag wird erhöht, 13% → 15% (max. 4.500 Euro als Betriebsausgabe geltend machbar, ohne dass tatsächlich Investitionen getätigt werden müssen.)
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (über Grundfreibetrag hinaus) ändert sich nicht.
  • Gilt übrigens auch für Pauschalierer.

Investitionsfreibetrag

  • Ab 1. Jänner 2023!
  • Zusätzlich zur AfA ein zusätzlicher Absetzposten: 10% bzw. 15% für Ökologisches. Man bekommt insgesamt mehr zurück, als man investiert hat!
  • GND mind. 4 Jahre
  • Nicht: Gebäude, PKW, GWG, gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Investitionsfreibetrag greift erst, nachdem investitionsbedingter Gewinnfreibetrag ausgeschöpft ist.

Arbeitsplatzpauschale für Selbständige

  • Bisher: Mittelpunkt der Tätigkeit? Abgrenzung vom Wohnbereich.
  • Ab Veranlagung 2022 neu geregelt.
  • Auch bei Basispauschalierung und Kleinunternehmerpauschalierung.
  • Damit gedeckt: Miete, Abschreibung, Strom, Heizung; andere betriebliche Ausgaben sind weiterhin absetzbar (Computer, Drucker, Schreibtisch, Sessel, Büromaterial, …)
  • Voraussetzung: Kein anderes Büro außerhalb des Wohnorts vorhanden.
  • Steuerliches Arbeitszimmer als Möglichkeit bleibt weiter bestehen; geht aber nur entweder-oder.
  • Kleines Pauschale: 300 pro Jahr
    • Gilt, wenn zusätzlich andere Einkünfte über 11.000 Euro (z.B. Anstellung).
  • Großes Pauschale: 1.200 pro Jahr
    • Selbständigkeit ist Haupttätigkeit.

Erhöhung GWG-Grenze ab 2023

  • 800 → 1.000 Euro
  • GWG müssen nicht sofort abgeschrieben werden, wenn mir das steuerlich nichts bringt. Aber die Sofortabschreibung ist praktisch und eine Verwaltungsvereinfachung.

Steuererklärung 2021

Auswirkungen von Corona-Förderungen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

  • Nicht nach Zufluss-Prinzip, sondern für welchen Zeitraum wurde die Förderung vergeben? → fällt steuerlich auch in diesen Zeitraum, wo die Förderung zusteht (≠ zufließt).
  • Covid-19-Förderungen (AFB, FKZ) sind in ESt-Erklärung einzutragen (eigene Formulare/Nummern)
  • Corona-Förderungen werden (angeblich) sehr stark überprüft.

Homeoffice-Paket für Dienstnehmer

  • Insg. max. 300/Jahr (max. 3 Euro pro Tag, 100 HO-Tage)
  • Wenn AG weniger als den Höchstbetrag ausbezahlt hat, kann die Differenz in der ANVA geltend gemacht werden.
  • Anzahl der HO-Tage und bereits ausbezahlte Pauschale werden vom AG übermittelt (mittels Jahreslohnzettel).

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